Was gehört in den Container und was nicht
Zum Bauschutt gehört: |
Zum Bauschutt gehört nicht: |
Z.B.: • Mauerwerk • Ziegelsteine • reiner Betonabbruch • Fliesen und Kacheln • Dachziegel • Mörtelreste • Waschbecken und Toiletten Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien die bei Baumaßnahmen anfallen, andernfalls ist es als Gemischte Bau & Abbruchabfälle zu entsorgen. |
Z.B.: |
Zum gipshaltigen Bauschutt gehört: |
Zum Bauschutt gehört nicht: |
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Z.B.: |
Zum Baumischabfall gehört: |
Zum Baumischabfall gehört nicht: |
Z.B.: • Tapetenreste • Kabel und Rohre • Holz, Holzreste, Sägespäne • Gips- und Gipskartonplatten • Gasbeton (Yton) • Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper • Fensterrahmen mit Glasresten • Türen • Kunststoffe • Verpackungen Gemischte Bau & Abbruchabfälle sind ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. |
Z.B.: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. |
Zum Bodenaushub gehört: |
Zum Bodenaushub gehört nicht: |
Z.B.: • Mutterboden • Sand • Erde • Lehm • Kies • Steinen Bitte halten Sie den Bodenaushub frei von Verunreinigungen. Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. |
Z.B.: • alle flüssigen Abfälle • Kalk • Gas- oder Porenbeton • Metalle z.B.Eisenträger, Eisenstreben, Heizkörper oder Kabel • Strohmatten und Drahtwände • Holz, Holzreste, Sägespäne • Gips- und Gipskartonplatten • Styroporplatten oder Teeranhaftungen • Glasreste • Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen |
Zu den Leichtbaustoffen zählen Rigipsplatten. Diese dürfen Tapetenanhaftungen aufweisen, müssen jedoch frei von mineralischen Anhaftungen sein um aufbereitet zu werden.
Zum Holzabfälle Sorte II / III gehört: |
Zum Holzabfälle Sorte II / III gehört nicht: |
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Zum Sperrmüll gehört: |
Zum Sperrmüll gehört nicht: |
Z.B: • Möbel • Matratzen • Schränke • Teppiche • Fenster und Türen Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen |
• Restmüll • Batterien, Farben und Lacke • Renovierungsabfälle • Verpackungen mit dem Grünen Punkt • Elektrogeräte und Kühlgeräte • Kleinteile die in Kartons oder Säcke verpackt sind • Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott • Altreifen • Gartenabfälle |
Zum Strauchgut,Wurzeln,Stammholz gehört: |
Zum Strauchgut,Wurzeln,Stammholz gehört nicht: |
Unter Grünschnitt fallen Schnittreste von Bäumen, Hecken und Sträuchern. Dabei ist es nicht erforderlich diese zu zerkleinern, die Abfälle müssen lediglich in den gewählten Behälter passen. Anhaftende Erde kann hier enthalten sein, allerdings soll es sich nicht um reinen Erdaushub oder Kompost handeln. | Alles andere. |